Im Rahmen der beruflichen Weiterbildung für Beschäftigte führt das KSI Pirmasens auf der Grundlage des Bezirkstarifvertrages über die Ausbildungs- und Prüfungspflicht die Verwaltungslehrgänge I und II durch.

Die Inhalte ( Stoffgliederungsplan AI , Stoffgliederungsplan AII , Stundenkontingente etc.) werden von der Arbeitsgemeinschaft der Kommunalen Studieninstitute in Rheinland-Pfalz festgelegt.

Die Arbeitsgemeinschaft der KSI hat für Rheinland-Pfalz eine Rahmenprüfungsordnung beschlossen. Die lokalen Prüfungsausschüsse (Trier, Koblenz, Mainz, Bad Kreuznach und Pfalz) haben innerhalb dieses Rahmens dann eigene Prüfungsordnungen erlassen. Der Prüfungsausschuss Pfalz mit Sitz in Ludwigshafen ist für das KSI Pirmasens zuständig.

Im Verwaltungslehrgang I und II werden Lehrgangsklausuren geschrieben – 8 im Verwaltungslehrgang I und 9 im Verwaltungslehrgang II. Die Fächer, in denen die Klausuren geschrieben werden, sind in der Prüfungsordnung festgelegt (§ 12 Absatz 2).

Die Anmeldung erfolgt grundsätzlich durch den Arbeitgeber ( Anmeldeformular I und Anmeldeformular II ).

Gemäß der Ausbildungsverordnung der Verwaltungsfachangestellten müssen die Auszubildenden ergänzend zur schulischen und praktischen Ausbildung dienstbegleitende Unterweisungen (DBU) besuchen.

Die dienstbegleitenden Unterweisungen beginnen im zweiten Ausbildungsjahr. Die Inhalte der dienstbegleitenden Unterweisung sind in einem Stoffgliederungsplan Verwaltungsfachangestellte festgelegt.

Weitere rechtliche Grundlagen finden Sie in der Prüfungsordnung für Verwaltungsfachangestellte Rheinland-Pfalz .

Während der berufspraktischen Zeiten nehmen die Auszubildenden an Arbeitsgemeinschaften teil. Diese dienen der Verzahnung zwischen Theorie und Praxis.

Rechtliche Grundlagen finden Sie unter https://zvs-rlp.de/de/ausbildung/rechtliche-grundlagen/ .